Rehasport
Das Fit In Taucha wurde durch ein Zertifizierungsaudit des RehaVitalisPlus e.V. der Nachweis erbracht, dass der Standort den Anforderungen für Rehabilitationssport nach § 44 SGB V entspricht und als Standortpartner Rehabilitationskurse, betreute Gruppenkurse und Rehasportberatung durchführen darf.
Im Rahmen einer Mitgliedschaft mit der VGS Nordsachsen können wir mit allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen abrechnen.
Sie möchten gezielt etwas für Ihre Gesundheit und Ihr Wohlbefinden tun und die Vorteile vom Reha-Sport nutzen, dann handeln Sie jetzt wie folgt:
- Patient geht zum Arzt
- Arzt verordnet den Reha-Sport
- Krankenkasse genehmigt es
- Sie kommen dann mit der von der Krankenkasse unterschriebenen Verordnung bei uns vorbei und schon können sie etwas für Ihre Gesundheit tun.
Wer kann Reha-Sport nutzen?
- Reha-Sport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden.
- Dabei gibt es keine Altersbegrenzung
- Reha-Sport kann auch für Kinder in Betracht kommen
- Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlung fördert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.
- Reha-Sport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
- Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zu Rehabilitation gefördert.
- Die Leistungen des VGS Nordsachsen sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Rehas-Sport auf Verordnung des Arztes
Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50-80 Übungseinheiten.
Wer kann Reha-Sport nutzen?
- Reha-Sport kann grundsätzlich bei jeder Beeinträchtigung von körperlichen Funktionen in Betracht kommen. Für chronisch Kranke wie auch für Menschen, die auf dem Weg sind chronisch krank zu werden.
- Dabei gibt es keine Altersbegrenzung
- Reha-Sport kann auch für Kinder in Betracht kommen
- Ob nach einer postoperativen Reha oder nach krankengymnastischen / physiotherapeutischen Behandlung fördert der Reha-Sport durch das weiterführende Training den Erfolg der Behandlung.
- Reha-Sport wird auf Ihre individuellen körperlichen und gesundheitlichen Bedürfnisse abgestimmt.
Kostenübernahme durch die Krankenkassen
- Sportliche Betätigung und regelmäßiges Training wird von den Krankenkassen als ergänzende Leistung zu Rehabilitation gefördert.
- Die Leistungen des VGS Nordsachsens sind von allen Kostenträgern (gesetzliche Krankenkassen, gesetzliche Unfallversicherungsträger, die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung und der Alterssicherung der Landwirte und die Träger der Kriegsopferversorgung) anerkannt und die Kostenübernahme nach Bewilligung gesichert.
Rehas-Sport auf Verordnung des Arztes
Reha-Sport darf von jedem niedergelassenen Arzt verordnet werden. Die Verordnung nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 SGB IX unterliegt nicht der Heilmittelverordnung und ist somit budgetneutral für den Arzt. Die Verordnung umfasst i. d. R. 50-80 Übungseinheiten.
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